Ausführungen in Förderanträgen werden verpflichtend

Ein fachspezifisch adäquater Umgang mit Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Projekten zugrunde liegen oder bei deren Durchführung entstehen, ist ein wesentlicher Bestandteil qualitätsorientierter und anschlussfähiger Forschung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) konkretisiert nun die Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten in den Anträgen von Einzel- und Verbundvorhaben und macht Angaben dazu verpflichtend.

Der digitale Wandel in der Wissenschaft hat den Zugang zu Forschungsdaten, die methodischen Entwicklungen zur Verarbeitung von Forschungsdaten und die Analysemethoden zur Beantwortung komplexer Forschungsfragen durch Datenmanagement stimuliert. In nahezu allen Fachbereichen ist das Bewusstsein gewachsen, dass der Umgang mit Forschungsdaten, die in Projekten verwendet werden oder entstehen, eine wesentliche Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Anschlussfähigkeit von Forschung darstellt und zu einem essenziellen Bestandteil wissenschaftlicher Qualität geworden ist. Ein adäquater Umgang mit Forschungsdaten erfordert eine gute Projektplanung und Einbindung von spezifischen Kompetenzen und Strukturen.

Mit dem Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und anderen wissenschaftlichen Forschungsdatenzentren sind in den letzten Jahren viele Angebote und neue Möglichkeiten entstanden, die zur Unterstützung genutzt werden können. Forschungseinrichtungen haben zudem in vielfältiger Weise Beratungsstellen für Forschungsdatenmanagement eingerichtet. Zahlreiche Fachkollegien der DFG haben gemeinsam oder auf der Grundlage von Diskursen in Fachgesellschaften Stellungnahmen und Anforderungen für den fachspezifischen Umgang mit Forschungsdaten erarbeitet und veröffentlicht.

Diese Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten hat die DFG nun konkretisiert und macht die Angaben dazu in Projektanträgen verpflichtend. Die Ausführungen sollen sich dabei an einem Fragenkatalog orientieren, können aber projektspezifisch angepasst werden. In Ergänzung dazu werden entsprechende Angaben auch zu relevanten Forschungsobjekten, Materialien, Substanzen oder Geweben erbeten, die mit den Forschungsergebnissen in enger Verbindung stehen. Der Umgang mit Forschungsdaten wird künftig in der Begutachtung und Bewertung stärker als bisher Beachtung finden.

Die DFG unterstützt und begleitet diesen Prozess mit einer bedarfsorientierten Beratung der Antragstellenden sowie der Fachkollegien und steht in engem Austausch mit den Unterstützungs- und Beratungsstrukturen an den Forschungseinrichtungen. Für den Auf- und Ausbau von Forschungsdateninfrastrukturen oder von methodischen Ansätzen für den Umgang mit Forschungsdaten stehen weiterhin spezifische Förderangebote der DFG zur Verfügung. In Ergänzung dazu können projektspezifische Kosten, wie beispielsweise Aufwände, die für die Nutzung qualitativ hochwertiger Daten oder bei der Aufarbeitung von Daten zum Zweck der Nachnutzung entstehen, in Förderanträgen beantragt werden.

Um Forschungsleistungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Forschungsdaten oder deren Nachnutzung sichtbarer zu machen und besser würdigen zu können, ermuntert die DFG Antragstellende entsprechende Beiträge im Lebenslauf aufzuführen.

Fachgesellschaften und wissenschaftliche Organisationen sind eingeladen, die Voraussetzungen für einen wissenschaftsgeleiteten Umgang mit Forschungsdaten gemeinsam mit der DFG weiter aktiv zu gestalten, um auch dauerhaft die Anforderungen und Bedarfe der unterschiedlichen Fachbereiche angemessen berücksichtigen zu können.

Weiterführende Informationen: www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_25 

Quelle: dfg.de

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